AGBs

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. witcotech UG (haftungsbeschränkt)

§1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

(1)Die AGB gelten für alle Verträge, die witcotech mit dem Kunden abschließt.

(2)Die AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt witcotech nicht an, es sei denn, sie hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

(3) Die AGB gelten auch dann, wenn witcotech in Ken ntnis entgegenstehender oder von ihren Geschäfts-bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss – Angebotsunterlage n, Urheberrecht

(1) Angebote von witcotech erfolgen stets freiblei bend und unverbindlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Ein Vertragsverhältnis mit w itcotech tritt grundsätzlich erst nach schriftliche r Auftragsbestätigung in Kraft.

(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich witcotech das Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch fü r solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von witcotech.

§ 3 Nutzungsrecht

(1) Der Kunde erhält ein zeitlich beschränktes, ni cht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software. Er ist berechtigt, d ie Software auf einem oder mehreren Computern einer Betriebsstätte einzusetzen. Die Software gilt als in einem Computer eingesetzt, wenn sie in den Arbeitsspeicher (RAM) geladen oder auf einem Festsp eicher (z.B. Festplatte) installiert ist.

(2) Im Übrigen finden hinsichtlich der Nutzungsrech te die zwingenden Bestimmungen des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (§§ 69 a ff UrhG) ergänzende Anwendung.

(3) Die Softwareprogramme dürfen in keiner Weise rü ckübersetzt oder decodiert werden. Die Vervielfältigungen von überlassenen Softwareprogram men sowie deren Dokumentationen in maschinenlesbarer oder ausgedruckter Form ist nur z u Datensicherungszwecken gestattet. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Dies gilt auch für Screenshots. Dritte in diesem Sinne sind auch Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschafte n.

(4) Der Kunde darf die von witcotech erbrachten Arb eitsergebnisse (Dokumentationen, Berichte, etc.) nur für den vorgesehenen Zweck verwenden. Der Auftraggeber hält an den Arbeitsergebnissen ein nicht-ausschließliches und einfaches Nutzungsre cht. Ohne die schriftliche Einwilligung von witcotech ist die Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte nicht gestattet.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbeh alt

(1) Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Pr eise. Es handelt sich hierbei um Netto-Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist hierin nicht entha lten; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausge wiesen.

(2) Die Gesamtvergütung (ggf. nach Abzug geleistete r Teilzahlungen) ist nach Rechnungserhalt innerhalb von 30 Tagen und ohne Skontoabzug zu zahl en, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln für die Folgen eines Zahlungsverzugs.

(3) Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen eine Abschlags-zahlung in Höhe des erbrachten Leist ungswertes verlangt werden.

(4) Nach vollständiger Installation / Ausführung de r in der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Kunden bestellten Software oder Leistung hat di e Abnahme und Freigabe durch den Kunden zu erfolgen. Wird die Abnahme und Freigabe durch den K unden aufgrund von offensichtlichen Mängeln oder unvollständig erbrachten Leistungen verweigert , so müssen innerhalb von 14 Tagen die Gründe hierfür schriftlich bei witcotech angezeigt werden (Mängelbericht). Mängel oder Einschränkungen von Softwarefunktion oder Leistungen, die nicht dur ch witcotech zu verantworten sind, z.B. durch Drittanbieter verursachte Mängel oder Einschränkung en im Leistungsumfang, stellen keinen Grund für die Verweigerung der Abnahme und Freigabe durch den Kunden dar.

(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, we nn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt s ind. Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten o der rechtskräftig festgestellt.

(6) Die Kosten für Reise und Logis werden gesondert berechnet, wenn nicht abweichende Regelungen getroffen werden.

§ 5 Leistungszeit, Mitwirkungspflicht

(1) Sind Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen a ngegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich s olche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt und zwar für die Dauer der Verzögerung.

(2) witcotech kann zur Erfüllung des Auftrags exter ne Berater, Techniker und Erfüllungsgehilfen hinzuziehen. Beim Ausfall der für das Projekt vorge sehenen Berater, Techniker oder Erfüllungsgehilfen verlängern sich Ausführungs- und Fertigstellungsfristen um die Dauer der Verhinderung zuzüglich einer angemessenen Planungs- und Vorlaufzeit.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, witcotech die zur D urchführung des Auftrags notwendigen räumlichen, technischen und personellen Ressourcen zur Verfügun g zu stellen. Mehrkosten in der Projektabwicklung, die durch Nichtbeachtung der Mit wirkungspflicht entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Um die Dauer der durch die Nichtbeachtung eingetretenen Verzögerungen verlängern sich die Ausführungs- und Fertigstellungsfristen.

§ 6 Verschwiegenheit

(1) witcotech verpflichtet sich zur Verschwiegenhei t über Erkenntnisse, die ihr über den Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit anlässlich der vertraglic hen Vereinbarung zur Kenntnis gelangt sind. witcotech verpflichtet sich auch, seinen Mitarbeite rn eine entsprechende Verschwiegenheitsverpflichtung aufzuerlegen. Die Ve rschwiegenheitsverpflichtung endet nicht mit diesem Vertrag, sondern ist zeitlich unbegrenzt.

(2) Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt si ch nicht auf solche Informationen, die von Dritten rechtmäßig erhalten wurden oder die bei Vertragsabs chluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich bekannt geworden sind, ohne dass ein V erstoß gegen diese Verschwiegenheitsverpflichtung vorliegt.

§ 7 Datenschutz, Datensicherheit

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezoge ne Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert und an Dritte weiter gegeben werden kön nen. Hierbei gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder eigenen o der in Auftrag gegebenen Leistung oder Änderung eine vollständige Datensicherung auf einem externen Datenträger durchzuführen, der den Verlust der Daten bei Systemzerstörung gewährleistet.

§ 8 Haftung für Mängel

(1) Bei einem Mangel behält sich witcotech die Art der Nachbesserung vor.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt immer ein Jahr . Die Verjährungsfrist im Falle des Lieferregresses nach den §§ 478 und 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 9 dieser AGB.

(3) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch witcotech nicht.

(4) Nach dem heutigen Stand der Technik kann ein un terbrechungs- und fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung etwaiger Programmfehler ni cht gewährleistet werden.

(5) Zur Erhaltung von Gewährleistungsansprüchen müs sen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Produkte, mit einer schriftlichen Fehlerbeschreibung mitgeteilt werden. Bei nicht rec htzeitiger Anzeige erlischt der Gewährleitungsanspruch des Kunden.

(6) Wird der Kunde wegen unmittelbarer Verletzung v on Schutzrechten Dritter in Anspruch genommen, die durch die von witcotech gelieferten S oftwareprogramme verursacht wurde, so haftet witcotech nur dann, wenn der Kunde sie unverzüglich unterrichtet und laufend sämtliche Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt hat. Hinsi chtlich der gesamten Inanspruchnahme ist ausschließlich witcotech verfügungsberechtig.

§ 9 Haftung für Schäden

(1) Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzunge n sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für indirekt e Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflicht en oder Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet witcotech für jeden Grad des Verschuldens.

(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfal ls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen von witcotech.

(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nich t ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übe rgabe der Software.

(4) Soweit die Schadensersatzhaftung witcotech gege nüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Scha densersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungs gehilfen von witcotech.

(5) Bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgern und weiteren Unterlagen umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbesch affung verlorener Daten und deren sonstigen Inhaltes.

§ 10 Verjährung eigener Ansprüche

Ansprüche von witcotech auf Zahlung des Werklohns v erjähren abweichend von § 195 BGB nach fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

§ 11 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber witcotech oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 12 Erfüllungsort – Rechtswahl - Übersetzung – Ger ichtsstand

(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergi bt, ist Erfüllungs-·und Zahlungsort der Geschäftssitz von witcotech.

(2) Für Verträge von witcotech gilt das Recht der B undesrepublik Deutschland.

(3) Der Übersetzung der Allgemeinen Geschäftsbeding ungen in andere Sprachen ist immer der ursprüngliche deutsche Text beizulegen. Im Falle ei ner Abweichung der Übersetzung von der ursprünglichen deutschen Textversion, hat die deuts che Textversion den Vorrang.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Geschäftssitz von witcotech örtlich zuständige Gericht.

(5) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Ve rtrages ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, s o wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hierdurch nicht berührt. In diesem Fall richtet sic h der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften, es sei denn, dies wäre für eine Vertr agspartei eine unzumutbare Härte. Finden sich keine gesetzlichen Regelungen, so ist die Lücke dur ch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen.

Aktuelles

Besuchen Sie uns im Mai 2022 auf der RettMobil in Fulda.

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VisBOS ist aus dem täglichen Rettungsdienstalltag entstanden und wird von unserem Team ständig weiter entwickelt, da auch wir täglich mit VisBOS arbeiten. VisBOS ermöglicht eine kosten- und zeiteffiziente Verwaltung Ihrer BOS-Oragnisation. So bleibt mehr Zeit für das operative Geschäft.